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Jesaja 55,2

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Sie sind hier: » Arbeitsfelder der AG » Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte Ingrid Engel

Ingrid Engel


Gleichstellungsbeauftragte für die Verwaltungsregion Gießen
Haus der Kirche
Evangelisches Dekanat Gießen
Carl-Franz-Str. 24
Tel. 0641 – 92600870
Fax. 0641 – 92600851
Email...>

Ich biete Ihnen Gespräche an.
Ich begleite Sie zu Gesprächen mit Vorgesetzten.
Ich biete Ihnen Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen an.
Ich berate Dienststellen bei Einstellungen in Bezug auf das Gleichstellungsgesetz
Ich bin zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet!

Sie erreichen mich:
Montag - Freitag 9 – 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Konzeptangebote und Handlungsfelder im Download


Frauen sind anders. - Männer auch!
Frauen und Männer planen und arbeiten auf verschiedene Weise. Sie verhalten sich anders und haben unterschiedliche Bedürfnisse am Arbeitsplatz. Um gemeinsam Erfolg zu haben, ist es sinnvoll, die
unterschiedlichen Verhaltensweisen zu erkennen und zu berücksichtigen. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung und zum gemeinsamen Erfolg.

Gemeinsam mit Frauen und Männern
will ich als Gleichstellungsbeauftragte in der Kirche erreichen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt:
•Arbeit und Familie miteinander vereinbaren können
•Teilzeit und Beurlaubung möglich sind
•Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhalten
•Ämter und Leitungsfunktionen auf allen kirchlichen Ebenen und in allen Arbeitsbereichen besetzen.
Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich Bindeglied zwischen den Gemeinden, Dienststellen, anderen kirchlichen Einrichtungen und den Mitarbeitenden. Ich will die Grundsätze des Gleichstellungsgesetzes geltend machen:
•Ursachen für Probleme und Unzufriedenheit am Arbeitsplatz erörtern, um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu erreichen,
•Beschäftigungsstrukturen überprüfen
•Benachteiligungen vermeiden helfen
•Arbeitsergebnisse effizienter machen
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat in einem Gesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern als Auftrag zur Gestaltung der Kirche beschrieben. Bei der Umsetzung und Durchführung in die berufliche Wirklichkeit bin ich für die Mitarbeitenden und Dienststellen bestellt. Ich bin zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet!
Das Gleichstellungsgesetz beschreibt meine Aufgaben und Rechte.
Strukturelle Gleichstellung will in allen Bereichen der Kirche die Verschiedenheit der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern sichtbar machen und die Gleichstellung durch Veränderungen fördern. Langfristig werden die unterschiedlichen Anliegen, Sichtweisen und Erfahrungen von Frauen wie von Männern in die Planung, Durchführung und Auswertung von Entscheidungen und Maßnahmen einbezogen. Dieser Prozeß wird „Gender Mainstreaming“ genannt. Berufliche Gleichstellung verpflichtet die Dienststellen durch gezielte berufliche Fördermaßnahmen Diskriminierungen von Frauen oder Männern zu beseitigen, auf gleiche Teilhabe von Frauen und Männern hinzuwirken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Für diese Aufgabe bin ich mit 30 Stunden von meiner Arbeit als Erzieherin in der Kindertagesstätte Klein- Linden freigestellt. Die Beauftragung gilt für vier Jahre.

Als Gleichstellungsbeauftragte wirke ich mit und bin zu beteiligen bei Maßnahmen wie:
•Verbesserung der Arbeitsbedingungen
•Verbesserung der beruflichen Situation
•familiengerechte Arbeitszeiten oder Teilzeit
•Vereinbarkeit von Familie und Beruf
•bei Bestandsanalysen
• bei Personalauswahlentscheidungen
•dem Übertragen von höherwertigen Tätigkeite.

Als Gleichstellungsbeauftragte bin ich berechtigt:
•mit eigenen Initiativen die Durchführung des Gesetztes zu fördern
•Beschäftigte in Einzelfällen zu beraten und zu unterstützen
•Versammlungen einzuberufen
• eigene Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen •Widerspruch einzulegen
•bei sexueller Belästigung Beratung anzubieten
•Mobbingopfern zu helfen







 
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